Haben Sie die Fahrkarte bei der Deutschen Bahn gekauft?

Wie groß war die Verspätung am Zielort?

Anhand Ihrer Angaben können Sie möglicherweise Rechte geltend machen, die in der Fahrgastrechteverordnung stehen.

Egal ob Sie zwischen zwei EU-Ländern oder innerhalb eines EU-Lands mit dem Zug im Fernverkehr unterwegs waren, haben Sie die gleichen Rechte.

Voraussetzung ist, dass Sie ein zusammenhängendes Ticket vom Start- zum Zielort gebucht haben. Haben Sie die Strecke mit Einzeltickets zusammengestellt, können für verpasste Anschlussverbindungen keine Rechte geltend gemacht werden.

Zeichnet sich schon vor Beginn der Fahrt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, dürfen Sie auf die Fahrt verzichten und zwischen der Umbuchung auf eine andere Verbindung oder aber der Erstattung des vollen Fahrpreises wählen.

Wenn Sie bereits im Zug sitzen: Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten können Sie

  • die Fahrt abbrechen und sich entweder kostenlos zum Startbahnhof zurückbringen lassen und den Betrag für die nicht gefahrene Teilstrecke zurückverlangen,
  • den vollen Fahrpreis zurückfordern, wenn die Reise durch die Verspätung sinnlos geworden ist
    oder
  • sich auf eine andere Verbindung umbuchen lassen.

Kommt der Zug mit 60 bis 119 Minuten Verspätung am Ziel an, können Sie 25 % des Fahrpreises zurückverlangen. Ab 120 Minuten Verspätung sogar 50 %. Dies gilt auch, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (schlechtes Wetter, Streik).

Haben Sie ein Hin- und Rückfahrticket gebucht, wird für die Entschädigung der halbe Fahrpreis zugrunde gelegt.

Achtung: Einige Bahnunternehmen zahlen höhere Entschädigungssumen. Informationen hierzu finden Sie in aller Regel auf der Internetseite des Bahnunternehmens.

Zusätzlich haben Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten Anspruch auf einen kleinen Imbiss und Getränke. Auch der Transfer und die Unterbringung in einem Hotel müssen organisiert werden, falls erforderlich.

Entschädigungsbeträge von weniger als 4 EUR werden nicht ausgezahlt. Diese können jedoch gesammelt und zusammen eingereicht werden um über die 4 EUR-Grenze zu kommen. Fahrgäste können im Entschädigungsfall zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrages wählen.

Um den genauen Umfang und die Höhe Ihrer Rechte zu erfahren, klicken Sie bitte auf „weiter“.

Angaben zur Bahnfahrt

Erst ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten stehen Ihnen Ansprüche zu. Einige Bahnunternehmen zahlen Entschädigungen auch bei kürzeren Verspätungen. Informationen hierzu finden Sie in aller Regel auf der Internetseite des Bahnunternehmens. So zum Beispiel:

Richtet sich Ihre Beschwerde gegen die Deutsche Bahn, verwenden Sie unbedingt das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn unter: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/entschaedigung.shtml

Hatten Sie aufgrund der Verspätung weitere Ausgaben?

Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten ist das Bahnunternehmen verpflichtet, Sie mit einem kleinen Imbiss und Getränken zu versorgen. Ferner haben Sie nach Mitternacht Anspruch auf erforderliche Unterbringung im Hotel sowie den Transport vom Bahnhof zum Hotel und wieder zurück.

Sollte das Bahnunternehmen diesen Pflichten nicht nachkommen, heben Sie die Belege für Ihnen etwaig entstandene Kosten gut auf.

Beachten Sie, dass Sie Folgekosten aufgrund der Verspätung (z.B. nicht wahrgenommene Hotelübernachtung am Zielort) nicht geltend machen können, auch dürften Sie sich nicht selbst umbuchen. Eine Ausnahme gilt bei Pauschalreisen, hier können Sie die Erstattung der Folgekosten vom Reiseveranstalter verlangen.

Tragen Sie nachfolgend die Ihnen aufgrund der Verspätung entstandenen Kosten ein.

Wenn möglich, fügen Sie Ihrem Schreiben Belege für die entstandenen Kosten bei; am besten in Fotokopie und nummeriert. Das erleichtert die Bearbeitung und spart Zeit.

Richtet sich Ihre Beschwerde gegen die Deutsche Bahn, verwenden Sie unbedingt das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn unter: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/entschaedigung.shtml

Bitte geben Sie die Höhe der entstandenen Zusatzkosten an.

Sofern vorhanden, bitte Kopien von Belegen (Quittungen, Kontoauszüge) Ihrem Schreiben an die Gegenseite beifügen. Das macht die Bearbeitung einfacher und spart Zeit.

Ihre persönlichen Daten

Damit Ihnen das Bahnunternehmen das Geld überweisen kann, benötigt es Ihre Bankverbindung.

Zum bestmöglichen Schutz Ihrer Daten, bitten wir Sie, Ihre Bankdaten manuell in unser Musterschreiben einzufügen.

Machen Sie auch für Mitreisende Ansprüche geltend?

Angaben zu Mitreisenden

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