Hatten Sie aufgrund der Verspätung weitere Ausgaben?
Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten ist das Bahnunternehmen verpflichtet, Sie mit einem kleinen Imbiss und Getränken zu versorgen. Ferner haben Sie nach Mitternacht Anspruch auf erforderliche Unterbringung im Hotel sowie den Transport vom Bahnhof zum Hotel und wieder zurück.
Sollte das Bahnunternehmen diesen Pflichten nicht nachkommen, heben Sie die Belege für Ihnen etwaig entstandene Kosten gut auf.
Beachten Sie, dass Sie Folgekosten aufgrund der Verspätung (z.B. nicht wahrgenommene Hotelübernachtung am Zielort) nicht geltend machen können, auch dürften Sie sich nicht selbst umbuchen. Eine Ausnahme gilt bei Pauschalreisen, hier können Sie die Erstattung der Folgekosten vom Reiseveranstalter verlangen.