Hatten Sie als Busreisender mehr als 90 Minuten Verspätung, dann stehen Ihnen ein kleiner Imbiss und Getränke zu, sofern diese verfügbar sind oder beschafft werden können.

Auch der Transfer und die Unterbringung in einem Hotel (bis zu zwei Nächten) müssen organisiert werden, falls erforderlich.

Hatten Sie als Busreisender mehr als 120 Minuten Verspätung oder wurde die Fahrt annulliert, können Sie darüber hinaus eine anderweitige Beförderung zum Ziel oder die Erstattung des kompletten Fahrpreises verlangen, außerdem eine kostenlose Rückbeförderung zum Abfahrtsort, sofern Sie bereits unterwegs waren.

All dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Fahrtstrecke über 250 km,
  • geplante Fahrtzeit von über drei Stunden,
  • Abfahrt von einem ausgewiesenen Busbahnhof.

Weigert sich das Busunternehmen, können Sie den vollständigen Fahrpreis zurück verlangen, darüber hinaus eine Entschädigung von 50 % des Fahrpreises.

Achtung: Wenn Sie eine Fahrt mit dem IC Bus gebucht haben, gelten für Sie die Bahnfahrgastrechte und nicht die Busgastrechte. Bei einer Fahrt mit dem Bus einer Fluggesellschaft können ebenfalls andere Rechte gelten.

Bei Problemen mit einer Busverspätung oder Annullierung wenden Sie sich bitte an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (www.evz.de).

Wurde ihr Gepäck beschädigt oder entwendet, müssen Sie als Fahrgast beweisen, dass das Busunternehmen für den Schaden verantwortlich ist. Haben Sie ihr Gepäckstück bereits zurückerhalten und danach unbeaufsichtigt gelassen, haften Sie selbst für den Schaden.

Die maximale Entschädigung liegt bei 1200 € je Gepäckstück. Bei Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen gibt es keine Höchstgrenze. Maßgeblich sind hier der Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten.

Tragen Sie nachfolgend Ihre beschädigten oder entwendeten Gegenstände ein. Bitte bedenken Sie, dass die Entschädigung anhand des Zeitwertes berechnet wird. Daher wird der Neupreis auch nur für nagelneue Dinge erstattet.

Wenn möglich, fügen Sie Ihrem Schreiben Belege für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände bei; am besten in Fotokopie und nummeriert. Das erleichtert die Bearbeitung und spart Zeit.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Busgesellschaften schließen die Haftung für besondere Wertgegenstände aus. Hierzu zählen zum Beispiel Laptops, Kameras, Mobiltelefone oder Schmuck. So etwas gehört deshalb vorsichtshalber ins Handgepäck.

Vielleicht haben Sie aber eine Versicherung abgeschlossen, die solche Schäden ersetzt, für die die Busgesellschaft nicht haftet. Dies kann entweder eine extra Gepäckversicherung sein oder aber auch eine Versicherung, die Sie über Ihre Kreditkarte haben. Schließlich bieten auch einige Hausratversicherungen einen entsprechenden Schutz an.

Angaben zur Busfahrt

Bitte geben Sie die Höhe der entstandenen Zusatzkosten an.

Sofern vorhanden, bitte Kopien von Belegen (Quittungen, Kontoauszüge) Ihrem Schreiben an die Gegenseite beifügen. Das macht die Bearbeitung einfacher und spart Zeit.

Ihre persönlichen Daten

Damit Ihnen das Busunternehmen das Geld überweisen kann, benötigt es Ihre Bankverbindung.

Zum bestmöglichen Schutz Ihrer Daten, bitten wir Sie, Ihre Bankdaten manuell in unser Musterschreiben einzufügen.

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Angaben zu Mitreisenden

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