Wurde ihr Gepäck beschädigt oder entwendet, müssen Sie als Fahrgast beweisen, dass das Busunternehmen für den Schaden verantwortlich ist. Haben Sie ihr Gepäckstück bereits zurückerhalten und danach unbeaufsichtigt gelassen, haften Sie selbst für den Schaden.
Die maximale Entschädigung liegt bei 1200 € je Gepäckstück. Bei Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen gibt es keine Höchstgrenze. Maßgeblich sind hier der Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten.
Tragen Sie nachfolgend Ihre beschädigten oder entwendeten Gegenstände ein. Bitte bedenken Sie, dass die Entschädigung anhand des Zeitwertes berechnet wird. Daher wird der Neupreis auch nur für nagelneue Dinge erstattet.
Wenn möglich, fügen Sie Ihrem Schreiben Belege für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände bei; am besten in Fotokopie und nummeriert. Das erleichtert die Bearbeitung und spart Zeit.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Busgesellschaften schließen die Haftung für besondere Wertgegenstände aus. Hierzu zählen zum Beispiel Laptops, Kameras, Mobiltelefone oder Schmuck. So etwas gehört deshalb vorsichtshalber ins Handgepäck.
Vielleicht haben Sie aber eine Versicherung abgeschlossen, die solche Schäden ersetzt, für die die Busgesellschaft nicht haftet. Dies kann entweder eine extra Gepäckversicherung sein oder aber auch eine Versicherung, die Sie über Ihre Kreditkarte haben. Schließlich bieten auch einige Hausratversicherungen einen entsprechenden Schutz an.