Wann wurden Sie darüber informiert?

Wählen Sie aus der untenstehenden Liste den Namen der Fluggesellschaft aus. Sollte Ihre Fluggesellschaft nicht enthalten sein, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche "andere Fluggesellschaft".

Ist das Flugzeug entweder in der EU gestartet oder gelandet?


Die Auswertung Ihrer Angaben hat ergeben, dass Ihnen höchstwahrscheinlich keine Rechte aus der Fluggastrechteverordnung zustehen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden:

  • Web: Hilfe-Formular
  • Telefonisch und vor Ort Dienstag bis Donnerstag von 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
  • Tel.: +49 (0) 7851 / 99148-0

Für eine fachkundige juristische Analyse benötigen wir in der Regel Ihre Unterlagen, weshalb eine sofortige telefonische Beratung nicht immer möglich ist.

Adresse:
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl

Hinweis: Wenn Sie uns Unterlagen per Post zukommen lassen, legen Sie bitte keine Originaldokumente bei.

Die Fluggesellschaft darf die Ausgleichszahlung halbieren, wenn sie Ihnen eine andere Beförderung zum Zielflughafen anbietet, und wenn Sie dort mit einer Verspätung ankommen von höchstens

  • 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km
  • 3 Stunden bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km
  • 4 Stunden bei Flügen von mehr als 3500 km

im Vergleich zum ursprünglich gebuchten Flug.

Mit unseren Musterschreiben fordern wir jedoch immer die volle Ausgleichszahlung. Schließlich ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, den Betrag zu kürzen. Kulanz Ihnen gegenüber ist durchaus erwünscht.

Sind Sie von einem Land der EU losgeflogen?

Aufgrund Ihrer Angaben kommen Rechte aus der Fluggastrechteverordnung in Betracht. Um den genauen Umfang und die Höhe Ihrer Rechte zu erfahren, klicken Sie bitte auf "Weiter".

Flugdaten des ursprünglich geplanten Fluges

Wie groß war die Entfernung zwischen Abflugsort und letztem Zielort?

Die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung richtet sich nach der Entfernung zwischen Abflugsort und letztem Zielort. Sollte Ihnen die Entfernung unbekannt sein, können Sie diese mit Hilfe des Großkreisrechners berechnen: http://www.luftlinie.org/

Wurden Sie auf andere Weise ans Ziel gebracht?

Angaben zum Alternativflug

Hatten Sie aufgrund der Verspätung weitere Kosten?

Erstattungsfähig sind nur Kosten am Abflugsort (z.B. Hotelübernachtung, Verpflegung, Transfer), nicht jedoch Folgekosten am Zielort (z.B. nicht wahrgenommene Reiseleistungen).

Liegen sowohl der Abflugsort als auch der letzte Zielort innerhalb der EU

Wurde Ihnen der Ticketpreis bereits erstattet?

Wieviel haben Sie für das Ticket gezahlt?

Bitte geben Sie die Höhe der entstandenen Zusatzkosten an.

Sofern vorhanden, bitte Kopien von Belegen (Quittungen, Kontoauszüge) Ihrem Schreiben an die Gegenseite beifügen. Das macht die Bearbeitung einfacher und spart Zeit.

Ihre persönlichen Daten

Damit Ihnen die Fluggesellschaft das Geld überweisen kann, benötigt sie Ihre Bankverbindung.

Zum bestmöglichen Schutz Ihrer Daten, bitten wir Sie, Ihre Bankdaten manuell in unser Musterschreiben einzufügen.

Machen Sie auch für Mitreisende Ansprüche geltend?

Angaben zu Mitreisenden

Wählen Sie die Sprache aus, in der das Musterschreiben verfasst sein soll

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