Schäden am Gepäck werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.131 Sonderziehungsrechten ersetzt. Das entspricht ungefähr 1400 €. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung. Zur Umrechnung: www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm.
Sie müssen genau nachweisen, was beschädigt wurde und welchen Wert es hat zum Zeitpunkt der Beschädigung, bzw. des Verlustes hatte. Nur nagelneue Dinge werden in Höhe des tatsächlichen Anschaffungspreises erstattet.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Fluggesellschaften schließen die Haftung für besondere Wertgegenstände aus. Hierzu zählen zum Beispiel Laptops, Kameras, Mobiltelefone oder Schmuck. So etwas gehört deshalb vorsichtshalber ins Handgepäck.
Vielleicht haben Sie aber eine Versicherung abgeschlossen, die solche Schäden ersetzt, für die die Fluggesellschaft nicht haftet. Dies kann entweder eine extra Gepäckversicherung sein oder aber auch eine Versicherung, die Sie über Ihre Kreditkarte haben. Schließlich bieten auch einige Hausratversicherungen einen entsprechenden Schutz an.