Gepäck ist verspätet, wenn es Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach der Landung ausgehändigt wird. Bleibt es noch länger verschwunden, gilt es als endgültig verloren.

Die Fluggesellschaften haften bis zum Höchstbetrag von 1.131 Sonderziehungsrechten je Fluggast. Dies entspricht ungefähr 1.400 Euro. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung. Mehr zur Umrechnung in Euro: www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm.

Wenn Ihr Gepäck nicht gemeinsam mit Ihnen das Ziel erreicht, dürfen Sie die Dinge kaufen, die zur Überbrückung dringend notwendig sind. Luxuseinkäufe werden jedoch nicht erstattet. Solche Noteinkäufe werden auch auf dem Heimflug kaum akzeptiert: Es wird vermutet, dass genug Ersatz zu Hause ist.

Bewahren Sie unbedingt Nachweise für die Noteinkäufe auf. Möchten Sie die gekauften Gegenstände behalten, obwohl ihr Koffer wieder aufgetaucht ist, wird der Wert der Noteinkäufe anteilig von der Entschädigung abgezogen.

Tragen Sie hier Ihre Noteinkäufe ein.

Fügen Sie Ihrem Schreiben die Kaufbelege in Kopie hinzu und geben Sie ihnen Nummern. Das erleichtert die Bearbeitung und spart Zeit.

Schäden am Gepäck werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.131 Sonderziehungsrechten ersetzt. Das entspricht ungefähr 1400 €. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung. Zur Umrechnung: www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm.

Sie müssen genau nachweisen, was beschädigt wurde und welchen Wert es hat zum Zeitpunkt der Beschädigung, bzw. des Verlustes hatte. Nur nagelneue Dinge werden in Höhe des tatsächlichen Anschaffungspreises erstattet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Fluggesellschaften schließen die Haftung für besondere Wertgegenstände aus. Hierzu zählen zum Beispiel Laptops, Kameras, Mobiltelefone oder Schmuck. So etwas gehört deshalb vorsichtshalber ins Handgepäck.

Vielleicht haben Sie aber eine Versicherung abgeschlossen, die solche Schäden ersetzt, für die die Fluggesellschaft nicht haftet. Dies kann entweder eine extra Gepäckversicherung sein oder aber auch eine Versicherung, die Sie über Ihre Kreditkarte haben. Schließlich bieten auch einige Hausratversicherungen einen entsprechenden Schutz an.

Haben Sie die Beschädigung oder den Diebstahl innerhalb von 7 Tagen reklamiert?

Sie müssen der Fluggesellschaft beschädigtes oder entwendetes Gepäck innerhalb von sieben Tagen melden, sonst können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren.

Tragen Sie nachfolgend Ihre beschädigten oder entwendeten Gegenstände ein.

Wenn möglich, fügen Sie Ihrem Schreiben Belege für die Anschaffung der Gegenstände bei; am besten in Fotokopie und nummeriert. Das erleichtert die Bearbeitung und spart Zeit.

Angaben zum Flug

Bitte geben Sie die Höhe der entstandenen Zusatzkosten an.

Sofern vorhanden, bitte Kopien von Belegen (Quittungen, Kontoauszüge) Ihrem Schreiben an die Gegenseite beifügen. Das macht die Bearbeitung einfacher und spart Zeit.

Ihre persönlichen Daten

Damit Ihnen die Fluggesellschaft das Geld überweisen kann, benötigt sie Ihre Bankverbindung.

Zum bestmöglichen Schutz Ihrer Daten, bitten wir Sie, Ihre Bankdaten manuell in unser Musterschreiben einzufügen.

Machen Sie auch für Mitreisende Ansprüche geltend?

Angaben zu Mitreisenden

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