Gepäck ist verspätet, wenn es Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach der Landung ausgehändigt wird. Bleibt es noch länger verschwunden, gilt es als endgültig verloren.
Die Fluggesellschaften haften bis zum Höchstbetrag von 1.131 Sonderziehungsrechten je Fluggast. Dies entspricht ungefähr 1.400 Euro. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung. Mehr zur Umrechnung in Euro: www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm.
Wenn Ihr Gepäck nicht gemeinsam mit Ihnen das Ziel erreicht, dürfen Sie die Dinge kaufen, die zur Überbrückung dringend notwendig sind. Luxuseinkäufe werden jedoch nicht erstattet. Solche Noteinkäufe werden auch auf dem Heimflug kaum akzeptiert: Es wird vermutet, dass genug Ersatz zu Hause ist.
Bewahren Sie unbedingt Nachweise für die Noteinkäufe auf. Möchten Sie die gekauften Gegenstände behalten, obwohl ihr Koffer wieder aufgetaucht ist, wird der Wert der Noteinkäufe anteilig von der Entschädigung abgezogen.