Sie wollen sich im Urlaub einen Mietwagen mieten? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Buchungsplattformen sind praktisch und erlauben es bequem von zu Hause Angebote zu vergleichen. Bei Fragen und Problemen haben Sie einen weiteren Ansprechpartner mit einem deutschsprachigen Kundenservice.
Bedenken Sie aber, dass Buchungsportale nur als Vermittler auftreten, ähnlich einem Reisebüro. Kunden erhalten eine Reservierungsbestätigung (Voucher). Der Mietvertrag kommt erst vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen zustande. Im Falle eines Streits ist der unterschriebene Vertrag maßgeblich, nicht die Online-Reservierung. Vergewissern Sie sich daher, dass der Mietvertrag mit der gewünschten Reservierung übereinstimmt und keine unerwünschten Zusatzleistungen berechnet werden oder andere Abweichungen enthält.
Die Preise über Buchungsplattformen sind nicht zwangsläufig niedriger. Auch kann der Leistungsumfang abweichen (z. B. im Hinblick auf die Stornierungskosten oder den Versicherungsschutz). Versicherungen des Vermittlers, z. B. die Erstattung der Selbstbeteiligung bei einem Unfall, gelten nicht gegenüber der Autovermietung. Dies hat zur Folge, dass Sie bei einem Schaden zunächst vom Mietwagenunternehmen zur Kasse gebeten werden. Das Geld müssten Sie dann vom Vermittler zurückfordern.
Leitet der Vermittler Ihre Vorauszahlungen nicht an das Mietwagenunternehmen weiter (z. B. wegen Insolvenz), bleiben Sie weiterhin verpflichtet, den vollen Mietpreis zu bezahlen.
Das richtet sich nach den vertraglichen Stornierungsbedingungen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei anderen Online-Käufen gibt es nicht.
Gängige Versicherungen und Ihre Abkürzungen:
Die Versicherungen können je nach Anbieter auch anders bezeichnet sein.
Ja, die gesetzliche KfZ-Haftpflicht. Diese deckt aber nur Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Schäden an Ihrem Mietwagen sind nicht inbegriffen. Andere Versicherungen sind je nach Anbieter im Grundpreis enthalten oder können hinzugebucht werden. Schauen Sie genau hin!
Zu empfehlen ist eine Vollkaskoversicherung, am besten ohne Selbstbeteiligung. Sie sollte nach Möglichkeit alle Schäden an Reifen, Unterboden, Glas und auch den Fall eines Diebstahls abdecken. Denn während der Mietdauer sind Sie für die von Ihnen verursachten Schäden an dem Fahrzeug verantwortlich. Bei einem Totalschaden haften Sie im Extremfall für den Gesamtwert des Fahrzeugs.
Das richtet sich nach dem Mietvertrag. Meist liegt die Haftungshöchstsumme für das Mietfahrzeug bei 500 bis 1.200 €. Da aber selbst ein kleiner Kratzer ordentlich ins Geld gehen kann, sollten Sie nach Möglichkeit einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen. Achten Sie darauf, dass gewisse Fahrzeugteile wie Reifen, Glas und Unterboden nicht ausgeschlossen sind.
Für die Buchung benötigen Sie in der Regel keine.
Eine gültige Kreditkarte brauchen Sie aber oft für die Kaution und muss bei der Abholung vorgelegt werden. Sollten Sie keine haben, kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigert werden. Bereits geleistete Anzahlung erhalten Sie meist nicht zurück.
Beachten Sie:
Je nach Land kann es unterschiedliche Altersbegrenzungen geben. In Irland muss der Fahrer z. B. mindestens 21 Jahre alt sein. Abhängig ist das Mindestalter auch vom Anbieter und der Fahrzeugkategorie.
Wer unter 25 Jahre ist, muss häufig eine Zusatzversicherung für Fahranfänger hinzubuchen. Oft wird auch verlangt, dass der Fahrer bereits ein oder zwei Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Personen über 75 Jahre erhalten evtl. überhaupt keinen Mietwagen. Oder es wird eine ärztliche Bestätigung über die Fahrtüchtigkeit verlangt.
An dem im Mietvertrag genannten Ort. Gegen einen Aufpreis (one-way fee) ist die Abgabe meist auch an einer anderen Mietwagenstation möglich.
Grund ist die Hinterlegung der Kaution. Hierfür verlangen Autovermieter eine "echte" gültige Kreditkarte. Ansonsten kann es tatsächlich vorkommen, das Ihnen die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert wird.
Eine VPay, EC oder andere Debitkarte reicht nicht aus. Entscheidend ist auch, dass die Kreditkarte auf den Namen des Hauptmieters ausgestellt ist. Zudem muss ein ausreichender Kreditrahmen verfügbar sein.
Die AGB der Vermieter sehen in diesem Fall meist vor, dass Sie die Buchungsgebühr nicht zurückerhalten. Dies ist aber nicht immer zulässig. Sie sollten daher trotzdem versuchen, zumindest einen Teil des Geldes zurückzuerhalten.
Haben Sie das Fahrzeug im EU-Ausland gemietet, können Sie sich im Falle einer Streitigkeit mit dem Autovermieter kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Sie sind nicht verpflichtet Zusatzleistungen zu kaufen.
Der Vermieter muss Ihnen den Mietwagen so aushändigen, wie Sie ihn gebucht haben.
Dennoch kommt es häufig vor, dass Kunden mit unseriösen Methoden zum Abschluss einerzusätzlichen Versicherunggenötigt werden. Andernfalls wird das Fahrzeug nicht ausgehändigt. Wer nicht auf das Mietauto verzichten möchte, wird notgedrungen zahlen müssen. Um die Chancen zu vergrößern, später das Geld zurückzuerhalten, sollten Sie auf dem Mietvertrag vermerken, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt. Informieren Sie auch umgehend die Geschäftsleitung des Fahrzeugvermieters und evtl. den Vermittler per E-Mail. So können Sie belegen, dass Sie mit dem Abschluss der Versicherung nicht einverstanden waren.
Wenden Sie sich an Ihre Bank, wenn der Vermieter Ihnen das Geld nicht erstatten will. Gegebenenfalls kann diese den strittigen Betrag zurückbuchen (Chargeback).
Für Urlauber in Spanien
Verlangen Sie das Beschwerdeformular „hoja de reclamaciones“, wenn man Ihnen in Spanien eine Zusatzleistung aufzuzwingen versucht. Dieses offizielle Formular muss Ihnen der Autovermieter aushändigen! Schicken Sie es ausgefüllt an die zuständige Behörde, damit Ihrer Beschwerde nachgegangen werden kann. Oft reicht es schon aus, das „hoja de reclamaciones“ zu verlangen, um zu seinem Recht zu kommen.
Meist erhalten Sie das Auto mit vollem Tank und müssen es vollgetankt zurückbringen (Full to Full). Tun Sie das nicht, müssen Sie mit hohen Nachforderungen rechnen.
Einige Vermieter berechnen aber bereits bei der Anmietung eine Pauschale für den Tankinhalt. Bei dieser Regelung sollten Sie das Auto möglichst leer zurückbringen.
Oftmals können Sie auch eine Tankoption wählen.
Gerade wenn Sie keine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, sollten Sie bei der Abholung des Fahrzeugs sehr genau hinschauen. Achten Sie penibel darauf, dass im Übergabeprotokoll alle Vorschäden vermerkt sind. Machen Sie Fotos!
Lassen Sie sich bei der Rückgabe schriftlich bestätigen, dass das Auto keine neuen Schäden aufweist. Machen Sie auch hier Fotos, um den Zustand zu dokumentieren.
Geben Sie das Fahrzeug nach Möglichkeit nicht außerhalb der Öffnungszeiten zurück. Zum einen haben Sie dann keinen Einfluss auf das Rückgabeprotokoll, zum anderen werden Ihnen auch Schädenin Rechnung gestellt, die bis zur Öffnung der Mietstation eintreten.
Verständigen Sie immer die Polizei! Hierzu sind Sie nach den Mietbedingungen meist auch verpflichtet. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann es sein, dass Sie trotz Vollkaskoversicherung für den Schaden aufkommen müssen. Rufen Sie die Polizei auch, wenn kein anderes Fahrzeug an dem Unfall beteiligt ist.
Informieren Sie auch sofort den Vermieter,insbeondere dann, wenn sich die Polizei weigert zu kommen. Dies kann z. B. bei einem Blechschaden der Fall sein. Machen Sie vorsorglich Fotos vom Unfallort, dem Schaden und notieren Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen.
Füllen Sie am Unfallort immer einen EU-Unfallbericht aus. Dieses EU-weit einheitliche Formular erleichtert die länderübergreifende Regulierung des Schadens und existiert in mehreren Sprachen.
Informieren Sie umgehend den Vermieter und warten Sie auf seine Anweisungen. Sie sollten nach Möglichkeit nicht auf eigene Faust die Reparatur oder das Abschleppen in Auftrag geben. Ist das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts liegen geblieben, muss Ihnen der Vermieter kostenlos einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen. In anderen Fällen kann es je nach Land sein, dass Sie für das Abschleppen selbst aufkommen müssen. Um sich vor diesen Kosten zu schützen, bieten manche Anbieter eine Versicherung (Mobilitätsgarantie).
Informieren Sie unverzüglich die Polizei und die Autovermietung. Sie müssen Anzeige erstatten und die Schlüssel und Papiere des Fahrzeugs bei der Autovermietung abgeben. Falls Sie eine Unfall- bzw. Diebstahlversicherung abgeschlossen haben, ist die Haftung auf die Höhe der Selbstbeteiligung beschränkt.
Beugen Sie vor: Stellen Sie das Fahrzeug nicht an dunklen, wenig belebten Straßen ab und lassen Sie keine Wertgegenstände im Wagen zurück. Schließen Sie das Auto immer ab, selbst wenn Sie es nur kurz verlassen.
Für Verkehrsverstöße haftet der Mieter! Die Daten des Fahrers erhält die jeweilige Behörde von der Autovermietung. Hierfür verlangen die meisten Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von rund 40 €. Hinzu kommt dann später natürlich noch das eigentliche Bußgeld.
Bedenken Sie: Im Vergleich zu Deutschland sind die Bußgelder im Ausland erheblich höher. Immer häufiger machen die EU-Mitgliedstaaten von der Möglichkeit Gebrauch, Verkehrssünder auch grenzüberschreitend zur Verantwortung zu ziehen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Bußgelder und Strafzettel aus dem Ausland.
Als Mieter haften Sie für Verkehrsverstöße, wie zu schnelles Fahren oder Falschparken. Die jeweilige Behörde erhält vom Autovermieter Ihre Daten. Hierfür verlangen die Autovermieter eine Bearbeitungsgebühr von etwa 40 €. Hinzu kommt noch das Bußgeld. Den entsprechenden Bescheid erhalten Sie separat von der Behörde zugeschickt.
Im Vergleich zu Deutschland sind die Bußgelder im Ausland erheblich höher. Immer häufiger machen die EU-Mitgliedstaaten von der Möglichkeit Gebrauch, Verkehrssünder auch grenzüberschreitend zur Verantwortung zu ziehen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Bußgelder und Strafzettel aus dem Ausland.
Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland
Haben Sie das Fahrzeug im europäischen Ausland gemietet, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Dieses hilft bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, Norwegen und Island. Vorteil: Das EVZ wird kostenlos für Sie tätig und hat Ansprechpartner in jedem EU-Mitgliedsstaat. Nachteil: Das EVZ wird nur außergerichtlich tätig und ist daher auf die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens angewiesen.
European Car Rental Conciliation Service ECRCS
Ist das Unternehmen Mitglied beim European Car Rental Conciliation Service (ECRCS), können Sie sich an diese Schlichtungsstelle wenden. Voraussetzung ist, dass Mieter und Vermieter aus unterschiedlichen Ländern Europas kommen. Vorteile: Das Verfahren ist kostenlos. Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen einen Schlichtungsvorschlag. Diesem folgt das Mietwagenunternehmen in der Regel. Der Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend – Sie können Ihre Rechte daher auch weiterhin gerichtlich geltend machen. Nachteile: Die Schlichtungsstelle entscheidet allein aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Mündliche Vereinbarungen oder Zusicherungen werden nicht berücksichtigt.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
Haben Sie das Fahrzeug in Deutschland gemietet, können Sie sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Vorteil: Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Sie erhalten innerhalb von 90 Tagen einen Schlichtungsvorschlag. Nachteil: Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist für den Unternehmer freiwillig. Ist dieser hierzu nicht bereit, kommt es erst gar nicht zu einem Verfahren.
Verbraucherzentralen der Länder
Haben Sie das Fahrzeug in Deutschland gemietet, können Sie sich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes wenden.