Das Internet erleichtert den Alltag, jedoch tummeln sich dort auch unseriöse Anbieter. Wir stellen Ihnen die gängigsten Maschen vor und zeigen Ihnen, wie Sie sich im Vorfeld informieren und schützen können. Schließlich erklären wir auch, wie Sie sich wehren können, falls Sie doch einmal an einen unseriösen Anbieter geraten sind.
In diesen Internetshops wird vermeintliche (Marken-)Ware zu extrem günstigen Preisen angeboten. Meist soll die Zahlung per Vorkasse erfolgen. Ein Impressum sucht man vergebens, die Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in fehlerhaftem Deutsch verfasst.
Nach der Zahlung erhält der Kunde oft keine Lieferung. Das Unternehmen ist nicht zu erreichen, eine Rückerstattung des Kaufpreises gibt es nicht. Oder es wird Ware geliefert, die sich als Markenfälschung herausstellt. Außerdem gewähren diese Unternehmen kein Widerrufsrecht, obwohl sie es müssten oder es lässt sich nicht durchsetzen.
Beispiele:
Viele Anbieter haben Ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union, z. B. in Asien oder den USA. Zwar erhalten Kunden nach der Bestellung ihre Ware, doch handelt es sich oft um gefälschte Markenware oder um Produkte, die nicht den europäischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Dies kann zur Folge haben, dass die Ware vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet wird. Sie haben keinen Schadenersatzanspruch gegen den Zoll. Zwar ist der Händler in diesem Fall schadenersatzpflichtig, doch ist ein solcher Anspruch kaum durchsetzbar, wenn das Unternehmen außerhalb der Europäischen Union sitzt.
Für Lieferungen aus einem Nicht-EU-Land können zusätzlich zum Kaufpreis und den Versandkosten ab einem Warenwert von 150 Euro Zollgebühren anfallen.
Wie hoch sie im Einzelnen sind, erfahren Sie auf www.zoll.de. Für Waren ab einem Wert von 22 Euro fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an. Diese entspricht der Mehrwertsteuer und liegt für die meisten Artikel bei 19 %.
Manche Artikel wie Lebensmittel, orthopädische Hilfsmittel etc. werden mit nur 7 % versteuert. Für Alkohol, Parfum, Eau de Toilette und Tabakwaren fällt die Einfuhrumsatzsteuer auch unter einem Warenwert von 22 Euro an.
Einige Produkte dürfen überhaupt nicht nach Deutschland eingeführt werden, hierunter fallen Waren ohne CE-Zeichen oder solche die unter den Artenschutz stehen (z. B. Elfenbein oder Krokodilleder).
Darüber hinaus halten sich viele Shops mit Sitz außerhalb Europas auch nicht an die Rechte, die Verbrauchern zustehen (Widerrufsrecht, Gewährleistungsrechte etc.).
Sollte sich nach Lieferung der Ware ein Mangel zeigen, ist es schwer bis unmöglich eine Reparatur oder einen neuen Artikel zu erhalten.
Viele Shops reagieren nicht auf entsprechende Anfragen. Auch die Ausübung des Widerrufsrechts wird oft ignoriert.
Beispiel:
Eine Betrugsmasche mit vielerlei Gestalt: ein günstiges Auto, eine gut gelegene, bezahlbare Wohnung oder ein/e Unbekannte/r, der oder die Ihnen die große Liebe verspricht.
In allen Varianten verlangt Ihr Gegenüber nach der ersten Kontaktaufnahme Geld. Die Begründungen hierfür sind so vielfältig wie kreativ: der Kaufpreis müsse laut Gesetz zwingend per Vorkasse gezahlt werden, die Wohnungsschlüssel könnten erst nach Zahlung der Kaution zugesendet werden oder aber die neue Bekanntschaft benötigt Geld, um sich ein Ticket zu Ihnen kaufen zu können.
Eines ist allen Varianten gemein: Sie werden das Auto oder die Wohnungsschlüssel nie erhalten, diese Person niemals wirklich treffen.
Haben Sie bereits eine erste Zahlung geleistet, werden Sie weitere Zahlungsaufforderungen erhalten, meist unter einem neuen Vorwand: es seien noch Steuern oder Zollabgaben zu entrichten, es sei noch ein Vorschuss auf die Nebenkosten zu zahlen oder der vermeintliche Liebhaber sei in Not und benötige Ihre Hilfe. Kennzeichnend für diese Masche ist, dass Sie das Geld per Bargeldtransfer (z. B. Western Union, MoneyGram) bezahlen sollen. Geld, das über diese Zahlungsdienstleister versendet wird, kann nicht zurückgeholt und nicht nachverfolgt werden. Das Geld ist für immer verloren.
Beispiele:
Sie interessieren sich für ein kostenloses Angebot. Die Angabe Ihrer persönlichen Daten führt aber zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit findet sich meist im Kleingedruckten. Sie erhalten in der Konsequenz hohe Rechnungen und es wird bei Nichtzahlung mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.
Bereiche, die häufig von Abo-Fallen betroffen sind: Kochrezepte, Software-Downloads, Nutzung von Tauschbörsen, Gedichtsammlungen, IQ- und Liebestests, Hausaufgabenhilfe, Songtexte, Musiknoten, Berechnung des „echten“ Alters oder Todeszeitpunktes usw.
Beispiel:
Sie möchten über eine Vermittlungsplattform für Online-Auktionen, Ferienhausbuchungen, Wohnungsvermittlungen o. ä. einen Kauf oder eine Buchung vornehmen. Im Laufe des Prozesses erhalten Sie eine private Mail vom vermeintlichen Verkäufer, der Sie dazu auffordert, die vereinbarte Summe direkt auf das von ihm genannte Konto zu überweisen und nicht auf das auf der Plattform genannte.
Meist stellt der vermeintliche Verkäufer den Vorteil dieses Vorgehens heraus: Ersparnis der Vermittlungsgebühren. Die versprochene Leistung werden Sie nach der Zahlung jedoch nie erhalten.
Deshalb: Werden Sie hellhörig, wenn der Verkäufer eine kreative Geschichte präsentiert, wieso die Abwicklung nicht über die Plattform erfolgen soll (Aufenthalt im Ausland, Notfall in der Familie, kein Zugriff auf die Plattform etc.).
Beachten Sie, dass viele Online-Plattformen nicht überprüfen, ob die angebotene Ware oder Wohnung tatsächlich existiert oder ob der Verkäufer berechtigt ist, diese anzubieten.
In der Regel bieten Plattformen die Möglichkeit, den Kauf oder die Buchung vollständig über sie abzuwickeln. Hiervon sollten Sie niemals abweichen, auch wenn die Gebühreneinsparung verlockend ist oder die Gegenseite sie noch so sehr darum bittet.
Beispiele:
Empfängern dieser Nachrichten werden große Summen versprochen, wenn sie afrikanischen Geschäftsleuten helfen, riesige Summen Geld außer Landes zu schaffen. Meist handelt es sich um angebliche Millionenbeträge und dem zur Mithilfe bereiten Empfänger winkt ein Anteil in Millionenhöhe.
Lässt man sich auf das Geschäft ein, wird anfangs eine geringe Gebühr verlangt, um angebliche Steuern, Anwaltskosten, Überweisungsgebühren etc. zu begleichen. Nach Begleichung dieser Kosten steht einem Geldtransfer nichts mehr im Wege. Tatsächlich werden nach jedem erfolgten Geldtransfer weitere, immer höhere Beträge verlangt. Angeblich für immer neue Gebühren oder Formalitäten, die der endgültigen Überweisung entgegenstehen.
Manchmal werden die gutgläubigen Opfer sogar zu Treffen ins Ausland gelockt, die nie stattfinden. Zuvor sollen sie die Kosten für die Flugtickets von angeblichen Anwälten, Erben etc. tragen. Oder Betroffenen, die tatsächlich ins Ausland reisen, werden vor Ort schwarz eingefärbte Geldscheine gezeigt, die durch den Kauf von teuren „Spezialchemikalien“ wieder gereinigt werden können. Hierzu bräuchte man finanzielle Unterstützung.
Die Methoden der Betrüger ändern sich ständig und werden den aktuellen Trends angepasst (Erbschaften, gefälschte Schecks, Vorgaukeln von Liebesbeziehungen über Dating-Plattformen, Todesdrohungen, Staatsstreiche etc.).
Eines ist jedoch allen gemein: Es werden erhebliche Vorauszahlungen verlangt für die Sie keine Gegenleistung erhalten.
Beispiel:
Vor jedem Einkauf im Internet sollten Sie folgendes beherzigen:
Eine verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten erkennen Sie an der Internetadresse. Diese beginnt mit "https". Beginnt die Adresse nur mit "http", werden die Daten unverschlüsselt gesendet.
Heutzutage kann jeder mit wenigen Klicks einen Internetshop eröffnen. Die Seriosität eines Unternehmens wird nicht überprüft. Dies öffnet Betrügern Tür und Tor. Informieren Sie sich daher immer über den Händler.
Jeder Betreiber eines Online-Shops muss ein Impressum angeben. Diese Verpflichtung beschränkt sich nicht auf Online-Shops, sondern gilt für alle Internetauftritte von Unternehmen. Dazu zählen neben Verkaufs- auch Social Media Plattformen (z. B. eBay, Twitter, Facebook, Google+, Pinterest, XING oder LinkedIn).
Bietet ein Shop nur die Kontaktaufnahme per Kontaktformular an, sollten Sie skeptisch werden. Auch die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend. Vorsicht ist geboten, wenn der Betreiber einer Website, die sich an Kunden in Deutschland wendet, seinen Firmensitz im Ausland hat oder nur unter einem Postfach betreibt. Solche Briefkastenfirmen dienen meist dazu, die Betreiber geheim zu halten, damit sie nicht zur Verantwortung gezogen werden können.
Das Impressum muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wo ist das Impressum zu finden?
Laut gesetzlicher Vorgabe muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss.
Beispiel für das Impressum eines Einzelunternehmers:
Max Mustermann
Mustershop
Musterstraße 1
77694 Musterstadt
Tel: 07851 123456
Fax: 07851 123456
E-Mail: Max@Muster-Domain.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 123456789
Nutzen Sie eine der gängigen Suchmaschinen. Geben Sie den Namen des Händlers und das Stichwort „Erfahrungen“ oder „Bewertungen“ ein, und durchstöbern Sie die Bewertungsportale. Negative Schilderungen können auf einen unseriösen Händler hinweisen. Finden Sie keine Informationen, kann es sein, dass der Händler noch nicht lange am Markt ist. Auch ein Blick ins Handelsregister kann helfen.
Klicken Sie sich durch verschiedene Menüpunkte. Stellen Sie fest, dass z. B. die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorhanden oder in schlechtem Deutsch verfasst sind, spricht viel dafür, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt.
Manche Händler zeigen einen knappen Lagerbestand an oder informieren Sie, dass sich andere Kunden dasselbe Angebot ansehen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, meist entsprechen diese Angaben nicht der Wahrheit. Schlafen Sie eine Nacht über Ihre Kaufentscheidung. Kaum ein Angebot ist zeitlich so beschränkt, dass Sie sich sofort entscheiden müssen. Kaufen Sie niemals übereilt oder in Zeitnot!
Niemand hat etwas zu verschenken. Sind die Preise zu gut um wahr zu sein, ist es das Angebot in der Regel auch. Bringen Sie mit Hilfe einer Internetsuche in Erfahrung, was das Produkt bei anderen Anbietern oder dem Hersteller kostet. Ungewöhnlich große Preisunterschiede können darauf hinweisen, dass es sich nicht um das Original handelt oder, dass der Händler überhaupt keine Warenbestände hat und somit unseriös ist.
Bietet ein Händler nur Zahlung per Vorkasse (z. B. Überweisung) an, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen. Bevorzugen Sie stets die Zahlung per Rechnung, Kreditkarte oder Zahlungsmethoden mit Käuferschutz. Die Zahlung per Kreditkarte hat den Vorteil, dass sich die Zahlung unter bestimmten Bedingungen mit Hilfe der Bank zurückholen lässt. Dies ist bei anderen Zahlungsmethoden nicht möglich.
Wenn nach der Bankverbindung gefragt wird, kann es nur um ein kostenpflichtiges Angebot gehen.
Jede Frage nach persönlichen Daten sollte ein Warnhinweis sein und Fragen aufwerfen: Will ich diese Informationen preisgeben? Wofür werden meine Angaben benötigt? Was wird der Webseiten-Betreiber mit meinen Daten machen? In jedem Fall ist bei der Abfrage persönlicher Daten ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen wichtig und zu überlegen, ob die Datenabfrage wirklich Sinn macht. Ein Dienst der tatsächlich kostenlos ist, benötigt diese Daten nicht!
Wer auf einer Website landet, bei der persönliche Daten abgefragt werden, sollte sich auf die Suche nach vergleichbaren Angeboten machen, bei denen die Eingabe persönlicher Daten nicht notwendig ist.
Achten Sie auf das Kleingedruckte. Meist versteckt sich die Kostenpflichtigkeit in kleiner Schrift oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besonders gut versteckt ist die Kostenpflichtigkeit, wenn Preis und Währung nur in Worten geschrieben werden. Das fällt in einem Text weniger auf als Ziffern, bei denen man eher an Geld denkt. Oder die Preisangaben sind unterhalb des Anmeldebuttons angebracht, wohl wissend, dass sie auf vielen Bildschirmen erst zu sehen sind, wenn man die ganze Seite herunter scrollt.
Manchmal steht der Preis nicht auf der Startseite des Anbieters und dient nur als Köder, um den Internetnutzer auf eine kostenpflichtige Seite umzuleiten. Der Verbraucher merkt es oft nicht, da auf der ersten Seite das Angebot gratis war. Wenn er sich nach Erhalt der Rechnung beim Anbieter beschweren will, ist die Gratisseite oft nicht mehr auffindbar. Der Anbieter hat sie abgeschaltet, und der Verbraucher steht ohne Beweise da.
Die Betreiber von unseriösen Shops geben im Impressum oft falsche Adressen oder die Adressen anderer Händler an. Suchen Sie bei „Google Maps“ und „Google Streetview“ nach der Anschrift, um zu sehen, ob es dort tatsächlich einen solchen Händler gibt.
Um das Vertrauen in den Online-Handel zu stärken, werden vermehrt Gütesiegel eingesetzt. Auch hier ist Vorsicht geboten: Nicht jedes Gütesiegel verdient diesen Namen. Nicht selten setzen Shops unberechtigt Gütesiegel auf ihre Website oder fälschen diese.
Durch gemeinsame Standards und ein einheitliches Gütesiegel soll auch im grenzüberschreitenden Handel Vertrauen geschaffen werden. Hierzu gehören z. B. das Euro-Label „European Trust Mark“ oder das „Euro-Label“. Diese europaweit einheitlichen Gütesiegel werden zusätzlich zu den nationalen Gütesiegeln geführt. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. gibt einen Überblick über die Bedeutung und Qualität verschiedener Labels, Siegel und Gütezeichen für Produkte und Dienstleistungen: www.label-online.de.
Bitte beachten Sie, dass die meisten Siegel-Anbieter die entsprechenden Online-Shops nur einmal im Jahr prüfen. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei der Gütesiegel-Vergabestelle, ob ein Unternehmen auch tatsächlich noch dort registriert ist.
Sie interessieren sich für ein Auto oder eine Wohnung? Zahlen Sie nicht vor der Besichtigung. Eine Besichtigung sollte Ihnen der Händler immer ermöglichen, bevor Sie sich entscheiden. Kaufen Sie nicht die Katze im Sack!
Auch wenn Sie nach längerer Kommunikation über E-Mail oder SMS den Eindruck haben Ihr Gegenüber zu kennen: Diese Vertrautheit ist oft nur gespielt und soll Sie zu unüberlegten Handlungen und Zahlungen bewegen. Viele Betrüger sind geschult, Vertrauen zu erwecken.
Meist sind Außenstehende unbefangener und können eine verdächtige Situation leichter erkennen.
Manche Anbieter verwenden verschiedene Startseiten; mal mit Preisangabe, mal ohne. Wenn Sie sich also unsicher sind, welche Angaben gelten sollen, sollten Sie den Inhalt der Website mit einem Screenshot festhalten.
Drücken Sie dazu auf Ihrer Tastatur die Taste „Druck“ oder „Print Screen“. Es wird ein Bild erzeugt, das in der Zwischenablage gespeichert wird. Um den Screenshot anzusehen, müssen Sie das Bild entweder in „Word“ oder in ein Bildbearbeitungsprogramm einfügen. So haben Sie die Möglichkeit, nachträglich die Einzelheiten und Umstände des Vertrags nachzuweisen.
Mithilfe sog. „whois“-Seiten können Sie herausfinden, wer die Internetseite registriert hat, ob diese Angaben mit den Angaben im Impressum ggf. übereinstimmen etc.
Für Internetseiten mit der Endung .de: https://www.denic.de/webwhois/
Für Internetseiten mit der Endung .eu: https://eurid.eu/de/
Für Internetseiten mit der Endung .com: https://www.whois.com/whois/
Hinweise wie „kostenlos registrieren“, „gratis“ oder „free“ sollen Verbraucher*innen davon abhalten, nach den tatsächlichen Kosten zu suchen. Sie sollen nicht auf die Idee kommen, dass man ihnen ans Geld will. Gerade, weil im Internet viele Infos nichts kosten, glauben die Anbieter, auf diese Weise ein leichtes Spiel zu haben.
Manche kostenlosen Probe-Abonnements enden tatsächlich automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Dies ist jedoch die Ausnahme. Meist muss der Kunde / die Kundin selbst kündigen.
Versäumt man dies, geht die kostenlose Probezeit in ein langes und teures Abonnement über. Die Betreiber solcher Abo-Fallen spekulieren darauf, dass die Kündigung nicht rechtzeitig erklärt wird und tun viel dafür, dass die Nutzer nicht oder nicht rechtzeitig reagieren: So wird der Hinweis auf die Pflicht zur Kündigung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, eine missverständliche Kontaktadresse angegeben oder die Kündigung an eine besondere Form geknüpft (Fax, E-Mail oder Brief per Einschreiben).
Überlegen Sie gut, ob Sie das Probe-Abonnement wirklich brauchen.
Sie fühlen sich unsicher oder haben ein komisches Gefühl bei einem Angebot aus dem Internet? Dann hilft nur eins: Hände weg, auch wenn‘s schwerfällt!
Sollten Sie doch einmal eine Rechnung eines unseriösen Anbieters oder die Mahnung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts erhalten, gilt: Ruhe bewahren!
Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft den geforderten Betrag, und lassen Sie sich von der Androhung steigender Gebühren, eines Schufa-Eintrags oder eines Gerichtsverfahrens nicht einschüchtern.
Geraten Sie nicht in Panik und klären Sie, ob die Forderung tatsächlich besteht. Der Anbieter hat nur einen Anspruch auf das Geld, wenn das vertraglich zwischen ihm und dem Verbraucher vereinbart worden ist. Doch selbst dann besteht meist immer noch die Möglichkeit, den Widerruf zu erklären.
Sollten Sie anhand der von uns geschilderten typischen Fälle zu dem Ergebnis kommen, dass das Geld zu Unrecht von Ihnen gefordert wird, ist es ratsam, sich schriftlich an die Gegenseite zu wenden und die Ausbuchung der Rechnung zu verlangen.
Sofern Sie mit Kreditkarte gezahlt haben und beispielsweise auf einen Fake-Shop oder einen Shop mit Sitz außerhalb Europas hereingefallen sind, der nicht geliefert hat, können Sie versuchen, das Geld zurückzuholen. Hierzu müssen Sie die Bank kontaktieren von der Sie Ihre Kreditkarte haben und um die Durchführung des sog. „Chargebacks“ bitten. Voraussetzung: Sie sind der Meinung, dass der Betrag zu Unrecht von Ihrem Konto abgebucht wurde. Die hierdurch entstehenden Kosten (20 - 60 €) muss der Händler zahlen.
Dieses Verfahren läßt sich nur für eine bestimmte Zeit nach der Transaktion durchführen. Die Fristen variieren je nach Bank zwischen vier Wochen und drei Monaten. Handeln Sie schnell!
Sollten Sie Opfer eines Betruges (Vorkassebetrug, Betrug an einer Plattform vorbei etc.) geworden sein, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Dies können Sie persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief, in manchen Bundesländern auch online) tun. Die Strafanzeige ist kostenlos.
Zwar bringt Ihnen die Anzeige nur in seltenen Fällen ihr Geld zurück. Sie ist jedoch wichtig, um der Polizei möglichst viele Hinweise auf die Täter und die Funktionsweise von Betrugsmaschen zu liefern. So gelingen am Ende oft Erfolge bei der Verfolgung von Straftaten. Helfen Sie mit Ihrer Anzeige, andere Verbraucher zu schützen.
Sollten Sie eine Rechnung erhalten, sind Sie nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der Anbieter nachweist, dass er mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen hat. Haben Sie die Seite nur besucht oder lediglich begonnen, ihre Daten einzugeben, den Vorgang jedoch abgebrochen, ist dies nicht ausreichend, um von Ihnen Geld zu verlangen. Sie müssen nicht bezahlen.
Haben Sie nachweislich einen Vertrag mit einem Anbieter geschlossen, sind Sie nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die Kostenfolgen Ihrer Anmeldung hingewiesen wurden. Die Anmeldung alleine reicht dafür nicht aus.
Bereits bei der Anmeldung lässt sich erkennen, ob es sich um ein kostenloses oder kostenpflichtiges Angebot handelt. Ein wirklich kostenloses Angebot benötigt Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung nicht. Diese Daten werden nur abgefragt, wenn Sie für das Angebot bezahlen sollen.
Bei der Platzierung der Kostenhinweise sind die Betreiber oft kreativ. Die Preishinweise verstecken sich z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), am Ende der Internetseite, am seitlichen Rand der Anmeldemaske, in einem Sternchenhinweis weit weg von der Maske.
Ein Kostenhinweis muss deutlich lesbar, gut wahrnehmbar und eindeutig dem Angebot zuzuordnen sein. Erfüllt der Hinweis diese Kriterien nicht, kommt nach überwiegender Ansicht der Gerichte kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.
Seit einigen Jahren schützt das Gesetz Verbraucher noch mehr: unmittelbar vor Vertragsschluss muss noch einmal über den Preis, die Vertragslaufzeit und mögliche Zusatzkosten informiert werden. Diese Angaben müssen sich deutlich von Reklame, Hinweisen zum Datenschutz etc. absetzen. Außerdem muss die Schaltfläche bzw. der Anmeldebutton eindeutig mit „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“, “kostenpflichtig bestellen“, “zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ oder gleichbedeutenden Texten beschriftet sein. Hält sich ein Anbieter nicht an diese Vorgaben, kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn Minderjährige Ihres Haushalts eine Rechnung erhalten.
Kinder bis sieben Jahre können keine rechtswirksamen Verträge abschließen. Minderjährige im Alter zwischen 7 und 17 Jahren können nur im Rahmen Ihres Taschengeldes ohne die Zustimmung der Eltern Verträge abschließen.
Übersteigt der geforderte Betrag die Höhe des Taschengeldes oder handelt es sich um eine langfristige Verpflichtung (z. B. ein Abonnement), ist immer die Zustimmung der Eltern erforderlich. Teilen die Eltern dem Anbieter mit, dass sie den Abschluss des Vertrages nicht genehmigen, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
Es kommt kein Vertrag zustande, wenn der Minderjährige davon ausging, eine kostenlose Leistung zu erhalten. Auch dann nicht, wenn der Minderjährige falsche Angaben zu seinem Alter gemacht hat.
Auch eine „Verletzung der Aufsichtspflicht“ der Eltern liegt in der Regel nicht vor, da Eltern Kinder in einem bestimmten Alter nicht permanent beim Surfen im Internet überwachen müssen. Anderes gilt nur, wenn die Kinder bereits in der Vergangenheit mehrfach Anmeldungen auf Internetseiten getätigt und falsche Angaben gemacht haben.
Auch wenn Sie davon ausgehen, dass der Vertrag korrekt zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit des Widerrufs, und zwar für Verträge, die mittels Internet, Telefon oder Fax geschlossen wurden.
Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit und müssen ihn nicht begründen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie eine deutlich gestaltete und korrekte Belehrung über Ihr Widerrufsrecht in „Textform“, z. B. per E-Mail erhalten haben. Das Widerrufsrecht steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie noch nicht bezahlt haben und die Ware noch nicht geliefert wurde.
Eine korrekte Widerrufsbelehrung enthält folgende Angaben:
Nur wenn der Anbieter Ihnen diese Angaben korrekt mitteilt, beginnt die zweiwöchige Frist zu laufen.
Der Widerruf sollte in Schriftform erfolgen (z. B. per E-Mail, Brief oder Fax), da Sie einen mündlichen Widerruf nur schwer nachweisen können. Heben Sie unbedingt eine Kopie des Widerrufs auf.
In einigen Fällen ist das Widerrufsrecht von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Dies betrifft Verträge über Pauschalreisen, Unterbringung und Beförderung, Wett- oder Lotteriedienstleistungen über das Internet oder das Herunterladen von Software.
Nicht selten wird ein Schufa-Eintrag angedroht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Zum einen ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ausschließlich für ihre Mitglieder tätig. Unseröse Anbieter gehören in der Regel nicht dazu. Zum anderen ist die Weitergabe der persönlichen Daten entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur mit Ihrer vorheriger Einwilligung erlaubt.
Wenn Ihnen die Post von einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt auch erst einmal Angst macht, gilt: Lassen Sie sich nicht von angedrohten Zwangsmaßnahmen oder der angeblichen Kostenlast beeindrucken. Das Inkassobüro und der Anwalt sind verpflichtet Ihnen darzulegen, wieso sie etwas von Ihnen verlangen. Zahlen Sie nicht überstürzt! Inkassounternehmen und Anwälte müssen sich an das geltende Recht halten.
Das müssen Sie über Inkassounternehmen wissen:
So reagieren Sie richtig:
Erhalten Sie einen Mahnbescheid vom Gericht, müssen Sie reagieren. Ein Mahnbescheid heißt zwar noch nicht, dass Sie zur Zahlung verpflichtet sind, Sie sollten sich aber genau mit dem Sachverhalt befassen. Lesen Sie die Unterlagen sorgfältig durch, und holen Sie ggf. rechtlichen Rat ein. Sollten Sie die Zahlungsaufforderung für unberechtigt halten, können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Das entsprechende Formular erhalten Sie mit dem Mahnbescheid.
Möglich ist, dass die Gegenseite dann die Zahlungsaufforderung einstellt. Möglich ist auch, dass die Gegenseite ihre Forderung aufrecht erhält und Klage bei Gericht einreicht. Das wird sie allerdings nur tun, wenn sie davon überzeugt ist, die gerichtliche Auseinandersetzung auch gewinnen zu können, da sie die Gerichtskosten vorstrecken muss.