Unseriöse Online-Shops: Wie erkenne ich Fake-Shops?

Das Internet erleichtert den Alltag, jedoch tummeln sich dort auch unseriöse Anbieter. Wir stellen Ihnen die gängigsten Maschen vor und zeigen Ihnen, wie Sie sich im Vorfeld informieren und schützen können. Schließlich erklären wir auch, wie Sie sich wehren können, falls Sie doch einmal an einen unseriösen Anbieter geraten sind.

 

Tatort Internet

 

Fake-Shops im Internet

In diesen Internetshops wird vermeintliche (Marken-)Ware zu extrem günstigen Preisen angeboten. Meist soll die Zahlung per Vorkasse erfolgen. Ein Impressum sucht man vergebens, die Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in fehlerhaftem Deutsch verfasst.

Nach der Zahlung erhält der Kunde oft keine Lieferung. Das Unternehmen ist nicht zu erreichen, eine Rückerstattung des Kaufpreises gibt es nicht. Oder es wird Ware geliefert, die sich als Markenfälschung herausstellt. Außerdem gewähren diese Unternehmen kein Widerrufsrecht, obwohl sie es müssten oder es lässt sich nicht durchsetzen.

Beispiele:

 

Souveräner Umgang mit dem Internet


Vor jedem Einkauf im Internet sollten Sie folgendes beherzigen:

Nutzen Sie eine verschlüsselte Datenübertragung!

Eine verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten erkennen Sie an der Internetadresse. Diese beginnt mit "https". Beginnt die Adresse nur mit "http", werden die Daten unverschlüsselt gesendet.

 

So sollten Sie reagieren, falls Sie auf ein Unternehmen hereingefallen sind


Sollten Sie doch einmal eine Rechnung eines unseriösen Anbieters oder die Mahnung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts erhalten, gilt: Ruhe bewahren!

Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft den geforderten Betrag, und lassen Sie sich von der Androhung steigender Gebühren, eines Schufa-Eintrags oder eines Gerichtsverfahrens nicht einschüchtern.

Geraten Sie nicht in Panik und klären Sie, ob die Forderung tatsächlich besteht. Der Anbieter hat nur einen Anspruch auf das Geld, wenn das vertraglich zwischen ihm und dem Verbraucher vereinbart worden ist. Doch selbst dann besteht meist immer noch die Möglichkeit, den Widerruf zu erklären.

Sollten Sie anhand der von uns geschilderten typischen Fälle zu dem Ergebnis kommen, dass das Geld zu Unrecht von Ihnen gefordert wird, ist es ratsam, sich schriftlich an die Gegenseite zu wenden und die Ausbuchung der Rechnung zu verlangen.

Holen Sie Ihre Kreditkartenzahlung zurück!

Sofern Sie mit Kreditkarte gezahlt haben und beispielsweise auf einen Fake-Shop oder einen Shop mit Sitz außerhalb Europas hereingefallen sind, der nicht geliefert hat, können Sie versuchen, das Geld zurückzuholen. Hierzu müssen Sie die Bank kontaktieren von der Sie Ihre Kreditkarte haben und um die Durchführung des sog. „Chargebacks“ bitten. Voraussetzung: Sie sind der Meinung, dass der Betrag zu Unrecht von Ihrem Konto abgebucht wurde. Die hierdurch entstehenden Kosten (20 - 60 €) muss der Händler zahlen.

Dieses Verfahren läßt sich nur für eine bestimmte Zeit nach der Transaktion durchführen. Die Fristen variieren je nach Bank zwischen vier Wochen und drei Monaten. Handeln Sie schnell!