Die Fluggesellschaft darf die Ausgleichszahlung halbieren, wenn sie Ihnen eine andere Beförderung zum Zielflughafen anbietet, und wenn Sie dort mit einer Verspätung ankommen von höchstens
- 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km
- 3 Stunden bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km
- 4 Stunden bei Flügen von mehr als 3500 km
im Vergleich zum ursprünglich gebuchten Flug.
Mit unseren Musterschreiben fordern wir jedoch immer die volle Ausgleichszahlung. Schließlich ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, den Betrag zu kürzen. Kulanz Ihnen gegenüber ist durchaus erwünscht.