Gepäck gilt als endgültig verloren, wenn es auch nach 21 Tagen noch nicht wieder aufgetaucht ist.
Die Fluggesellschaften haften bis zum Höchstbetrag von 1.288 Sonderziehungsrechten je Fluggast. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung. Mehr zur Umrechnung in Euro: www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm.
Allerdings müssen Sie genau nachweisen, was verloren gegangen ist und welchen Wert die Dinge haben. Bitte bedenken Sie, dass die Entschädigung anhand des Zeitwertes berechnet wird. Daher wird der Neupreis auch nur für nagelneue Dinge erstattet.
Wenn Ihr Gepäck verloren gegangen ist, dürfen Sie auch Dinge einkaufen, die zur Überbrückung dringend notwendig sind. Luxuseinkäufe werden jedoch nicht erstattet. Außerdem sind Noteinkäufe auf dem Heimflug kaum akzeptiert: Es wird vermutet, dass genug Ersatz zu Hause ist. Bewahren Sie unbedingt Nachweise für die Noteinkäufe auf.
Möchten Sie die Noteinkäufe behalten, wird der Wert der Noteinkäufe zumindest anteilig von der maximalen Entschädigungshöhe abgezogen.
Die Fluggesellschaften schließen in ihren AGB in der Regel die Haftung für bestimmte Wertgegenstände aus, z.B. Laptops, Kameras, Mobiltelefone oder Schmuck, d.h. Sie bekommen diese auch nicht ersetzt, wenn sie verloren gehen. Diese Gegenstände gehören unbedingt ins Handgepäck.