Gepäck ist verspätet, wenn es Ihnen innerhalb von 21 Tagen nach der Landung ausgehändigt wird. Bleibt es noch länger verschwunden, gilt es als endgültig verloren.

Die Fluggesellschaften haften bis zum Höchstbetrag von 1.131 Sonderziehungsrechten je Fluggast. Dies entspricht ungefähr 1.400 Euro. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung. Mehr zur Umrechnung in Euro: www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm.

Wenn Ihr Gepäck nicht gemeinsam mit Ihnen das Ziel erreicht, dürfen Sie die Dinge kaufen, die zur Überbrückung dringend notwendig sind. Luxuseinkäufe werden jedoch nicht erstattet. Solche Noteinkäufe werden auch auf dem Heimflug kaum akzeptiert: Es wird vermutet, dass genug Ersatz zu Hause ist.

Bewahren Sie unbedingt Nachweise für die Noteinkäufe auf. Möchten Sie die gekauften Gegenstände behalten, obwohl ihr Koffer wieder aufgetaucht ist, wird der Wert der Noteinkäufe anteilig von der Entschädigung abgezogen.

Tragen Sie hier Ihre Noteinkäufe ein.

Fügen Sie Ihrem Schreiben die Kaufbelege in Kopie hinzu und geben Sie ihnen Nummern. Das erleichtert die Bearbeitung und spart Zeit.

Gepäck gilt als endgültig verloren, wenn es auch nach 21 Tagen noch nicht wieder aufgetaucht ist.

Die Fluggesellschaften haften bis zum Höchstbetrag von 1.288 Sonderziehungsrechten je Fluggast. Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung. Mehr zur Umrechnung in Euro: www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm.

Allerdings müssen Sie genau nachweisen, was verloren gegangen ist und welchen Wert die Dinge haben. Bitte bedenken Sie, dass die Entschädigung anhand des Zeitwertes berechnet wird. Daher wird der Neupreis auch nur für nagelneue Dinge erstattet.

Wenn Ihr Gepäck verloren gegangen ist, dürfen Sie auch Dinge einkaufen, die zur Überbrückung dringend notwendig sind. Luxuseinkäufe werden jedoch nicht erstattet. Außerdem sind Noteinkäufe auf dem Heimflug kaum akzeptiert: Es wird vermutet, dass genug Ersatz zu Hause ist. Bewahren Sie unbedingt Nachweise für die Noteinkäufe auf.

Möchten Sie die Noteinkäufe behalten, wird der Wert der Noteinkäufe zumindest anteilig von der maximalen Entschädigungshöhe abgezogen.

Die Fluggesellschaften schließen in ihren AGB in der Regel die Haftung für bestimmte Wertgegenstände aus, z.B. Laptops, Kameras, Mobiltelefone oder Schmuck, d.h. Sie bekommen diese auch nicht ersetzt, wenn sie verloren gehen. Diese Gegenstände gehören unbedingt ins Handgepäck.

Tragen Sie nachfolgend Ihre verloren gegangenen Gegenstände ein.

Wenn möglich, fügen Sie Ihrem Schreiben Belege für die Anschaffung der Gegenstände bei; am besten in Fotokopie und nummeriert. Das erleichtert die Bearbeitung und spart Zeit.

Hatten Sie weitere Auslagen für Noteinkäufe am Urlaubsort?

Angaben zum Flug

Bitte geben Sie die Höhe der entstandenen Zusatzkosten an.

Sofern vorhanden, bitte Kopien von Belegen (Quittungen, Kontoauszüge) Ihrem Schreiben an die Gegenseite beifügen. Das macht die Bearbeitung einfacher und spart Zeit.

Ihre persönlichen Daten

Damit Ihnen die Fluggesellschaft das Geld überweisen kann, benötigt sie Ihre Bankverbindung.

Zum bestmöglichen Schutz Ihrer Daten, bitten wir Sie, Ihre Bankdaten manuell in unser Musterschreiben einzufügen.

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Angaben zu Mitreisenden

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